openSky e.V. zur Förderung der Musikkultur in Wuppertal

openSky hat sich im Mai 2013 in Wuppertal gegründet und ist hervorgegangen aus der Gruppe der Organisatoren des Wuppertaler Jazzmeetings. 

 

Der Name des Vereins soll auch Programm sein. Wir sind Jazzliebhaberinnen und -liebhaber, stehen aber auch allen anderen Musikgattungen offen gegenüber und wollen uns nicht auf eine Richtung festlegen.  openSky e.V. ist als Veranstalter der im Café Ada angesiedelten Wuppertaler JazzSession „music is an open sky“ mit ca. 30 Terminen pro Jahr verantwortlich, namentlich durch den Leiter der JazzSession, Matthias Kurzhals. 

 

Zentrale Vereinsprojekt ist aber das jährlich stattfindende und inzwischen auf ein bis zu 10-tägiges, quer durch Wuppertal stattfindendes überregional angenommenes Festival gewachsene Wuppertaler Jazzmeeting

 

Darüber hinaus veranstalten wir in Abstimmung und auch in Kooperationen mit unseren Wuppertaler Partnern in verschiedenen Spielorten weitere Einzelkonzerte.

 

Der aktuelle Vorstand setzt sich zusammen aus:

Tillmann Braune - Innenarchitekt (1. Vors.) | Ulrich Rasch - Musiker (2. Vors.) | Karin Linde - Soziologin (3. Vors. / Kassenwart)

 

Die Gründungsmitglieder vereint 

1. Die Leidenschaft für hochklassige, regionale Musik- und Kulturangebote.

2. Der Wunsch, das Kulturpublikum für Projekte und Veranstaltungen in der Region zu begeistern und damit die Musikszene wie auch das kulturelle Leben und Image unserer Stadt zu fördern.

3. Die Lust, kreative Projektideen zu entwickeln und umzusetzen. 

4. Die Überzeugung, dass Kultur ein unersetzliches „Lebensmittel“ für alle Menschen ist.

 

Deshalb haben sie sich zur Gründung des Vereins und der damit verbundenen ehrenamtlichen Tätigkeit entschlossen.

 

Auszug aus der Vereinssatzung:

§ 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

Zweck des Vereins ist die Förderung und Belebung der Bergischen Kulturszene, insbesondere der Musikszene.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Konzerten. 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.